Unser APW Ambulanter Pflegedienst Weller bietet Verhinderungspflege in Schneeberg und Umgebung an. Wenn pflegende Angehörige wegen Urlaub, Krankheit, Terminen oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert sind, übernehmen wir die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen zu Hause.
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung und soll pflegende Angehörige entlasten. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die gewohnte Versorgung während dieser Zeit zuverlässig fortgeführt wird.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege
Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist und die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen deshalb anderweitig sichergestellt werden muss.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Die Verhinderungspflege kann beispielsweise bei Urlaub, Krankheit, wichtigen Terminen oder auch zur stundenweisen Entlastung der pflegenden Angehörigen genutzt werden.
Wir unterstützen Sie in Schneeberg und Umgebung dabei, die Versorgung während dieser Zeit zuverlässig sicherzustellen. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten der Verhinderungspflege und klären gemeinsam, welche Unterstützung zu Ihrer individuellen Situation passt.
Leistungsumfang der Verhinderungspflege
Seit dem 1. Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.
Die Verhinderungspflege kann sowohl für mehrere Tage als auch stundenweise genutzt werden.
Das ist beispielsweise hilfreich, wenn pflegende Angehörige einen Termin wahrnehmen möchten, eine Auszeit benötigen oder für einige Stunden verhindert sind.
Während dieser Zeit übernehmen wir die vereinbarten pflegerischen Leistungen und sorgen dafür, dass die Versorgung zu Hause zuverlässig fortgeführt wird.
Gemeinsam besprechen wir vorab, welche Unterstützung benötigt wird und wie die Verhinderungspflege am besten organisiert werden kann.
Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Die Ersatzpflege kann beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst, Freunde, Nachbarn oder Angehörige übernommen werden. Welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden können, hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege durchführt und in welchem Verhältnis diese Person zum Pflegebedürftigen steht.
Wenn wir die Verhinderungspflege übernehmen, sorgt unser Pflegepersonal dafür, dass die vereinbarte Versorgung während der Abwesenheit der privaten Pflegeperson zuverlässig fortgeführt wird.
Sie sind sich nicht sicher, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie zur Verhinderungspflege in Schneeberg und Umgebung und helfen Ihnen dabei, eine passende Lösung für Ihre Situation zu finden.
Ziel der Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige leisten jeden Tag viel und brauchen ebenfalls Zeit für Erholung, eigene Termine oder persönliche Verpflichtungen. Die Verhinderungspflege schafft die Möglichkeit, diese Auszeiten zu nehmen, ohne sich Sorgen um die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen machen zu müssen.
Während dieser Zeit stellen wir die vereinbarte Pflege und Betreuung zuverlässig sicher. So können Angehörige neue Kraft schöpfen, während die pflegebedürftige Person weiterhin gut und möglichst in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung versorgt wird.
Verhinderungspflege und Pflegekasse
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege. Eine vorherige Genehmigung der Pflegekasse ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.
Für die Abrechnung der Verhinderungspflege benötigt die Pflegekasse entsprechende Angaben und Nachweise. Viele Pflegekassen verwenden hierfür eigene Formulare, die häufig als „Antrag auf Verhinderungspflege“ bezeichnet werden. Dieses Formular dient jedoch nicht dazu, den gesetzlichen Anspruch erst entstehen zu lassen.
Sie sind sich unsicher, was Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen müssen? Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten und beantworten Ihre Fragen zur Verhinderungspflege.

