Pflegeberatung in Schneeberg und Umgebung
Eine gute Pflege zu Hause wirft oft viele Fragen auf. Wir beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen persönlich und verständlich rund um die häusliche Pflege. Dabei geht es nicht nur um die pflegerische Versorgung, sondern auch um Entlastungsmöglichkeiten, Leistungen der Pflegeversicherung und die individuelle Situation zu Hause.
Als ambulanter Pflegedienst führen wir außerdem die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger durch. Dabei stehen die Sicherung einer guten häuslichen Versorgung und die Unterstützung der pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt.

Was beinhaltet eine Pflegeberatung?
In der Pflegeberatung nehmen wir uns Zeit für Ihre persönliche Pflegesituation. Gemeinsam schauen wir, wie die Versorgung zu Hause organisiert ist, wo Unterstützung benötigt wird und welche Möglichkeiten zur Entlastung bestehen.
Dabei können beispielsweise Fragen zur häuslichen Pflege, zum Umgang mit Hilfsmitteln, zu Pflegeleistungen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger besprochen werden. Auch wenn sich die Pflegesituation verändert oder Unsicherheiten im Pflegealltag auftreten, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden, die zu Ihrer persönlichen Situation passen und eine möglichst sichere und gute Versorgung zu Hause unterstützen.
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige regelmäßig fachlich zu unterstützen.
Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig und kann einmal pro Halbjahr in Anspruch genommen werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 4 und 5 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Beratung freiwillig einmal pro Vierteljahr in Anspruch zu nehmen.
Der Beratungsbesuch findet grundsätzlich in der häuslichen Umgebung statt. Gemeinsam schauen wir auf die aktuelle Pflegesituation, beantworten Fragen und geben praktische Hinweise für den Pflegealltag. Dabei stehen eine sichere und gute Versorgung des pflegebedürftigen Menschen sowie die Unterstützung der pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt.
Die Beratung soll nicht nur eine gesetzliche Vorgabe erfüllen. Wir möchten den Termin nutzen, um mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu schauen, welche Hilfen oder Entlastungsmöglichkeiten den Pflegealltag verbessern können.
Wichtig: Wenn ein verpflichtender Beratungsbesuch bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht abgerufen wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Für Pflegebedürftige entstehen durch den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI keine eigenen Kosten. Die Vergütung wird von der zuständigen Pflegekasse übernommen. Bei privat Pflegeversicherten trägt das zuständige private Versicherungsunternehmen die Kosten; bei Beihilfeberechtigung gelten entsprechende Regelungen.
Sie müssen die Kosten für den Beratungsbesuch daher nicht selbst tragen. Wir kümmern uns um die erforderliche Bestätigung des durchgeführten Beratungsbesuchs gegenüber der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Versicherungsunternehmen.
Wie vereinbare ich einen Beratungsbesuch?
Wenn Sie einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI benötigen, können Sie sich direkt an uns wenden. Wir vereinbaren gemeinsam einen passenden Termin und führen die Beratung bei Ihnen zu Hause durch.
Wir bieten Beratungsbesuche in Schneeberg und Umgebung an. Rufen Sie uns einfach an oder nehmen Sie über unsere Website Kontakt mit uns auf.
Nach dem Beratungsbesuch kümmern wir uns um die erforderliche Bestätigung gegenüber Ihrer Pflegekasse beziehungsweise Ihrem privaten Versicherungsunternehmen. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass der durchführende Pflegedienst den Beratungseinsatz entsprechend bestätigt.

