Pflege ist…
…Herzblut, denn es bedarf Emotionen, Symphatie und Emphatie.
…Vertrauen, denn Wir gehen gemeinsam einen neuen Lebensabschnitt an.
…nicht einfach, denn es gibt soviel Hürden und Stolpersteine zu überwinden.
…Stärke, denn jede Situation beweist durchhaltevermögen.
…Entlastung schaffen.
…Respekt.

Neues aus unserer Pflegewelt

Digitalisierung in der Pflege: Wie Technik den Pflegealltag verändert.
Wenn von Digitalisierung die Rede ist, denken viele zunächst an Computer, Apps oder Künstliche Intelligenz. In der Pflege geht[…]

Wann ist ein ambulanter Pflegedienst sinnvoll?
Viele Menschen möchten auch dann in den eigenen vier Wänden leben, wenn alltägliche Dinge zunehmend schwerer fallen. Häufig übernehmen[…]
Unsere Leistungen
Wir erbringen Leistungen im Bereich des Sozialgesetzbuches V und XI.

Behandlungspflege nach SGB V
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinische Leistungen, die ärztlich verordnet und von unseren Pflegefachkräften bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen sowie Blutdruck- und Blutzuckermessungen. So ermöglichen wir Ihnen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin sicher in Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Pflege nach SGB XI
Die Pflege nach SGB XI unterstützt Menschen, die im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Dazu gehören unter anderem Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten und ein möglichst sicheres und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.

Entlastungsleistung §45
Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag. Dazu gehören beispielsweise Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und Betreuungsangebote. Die Leistungen helfen dabei, Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Sicherheit und Lebensqualität zu ermöglichen. Hierfür stehen monatlich bis zu 131 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Unsere Mission
Pflege kennt kein Alter.
In unserer Gesellschaft ist das Bild von Pflege oft eng mit dem Alter verknüpft. Die Vorstellung, dass Pflege nur für ältere Menschen relevant ist, ist tief verwurzelt. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Pflege kennt kein Alter.
Ob ein junges Kind, das nach einem Unfall intensive medizinische Betreuung benötigt, oder ein Mittvierziger, der aufgrund einer chronischen Erkrankung auf Hilfe angewiesen ist – Pflege ist allgegenwärtig und betrifft uns alle zu verschiedenen Zeiten in unserem Leben. Jeder kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er auf Pflege angewiesen ist, unabhängig vom Alter.
Diese Tatsache macht deutlich, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für die Vielfalt der Pflegebedürftigkeit zu schärfen. Pflege ist nicht nur eine Aufgabe für Altenpfleger, sondern ein umfassender Bereich, der die gesamte Gesellschaft betrifft. Junge Familien, die Unterstützung für ihre Kinder benötigen, oder Erwachsene, die aufgrund von Krankheit oder Unfall Hilfe brauchen – all diese Menschen fallen unter das breite Spektrum der Pflege.
Pflege ist auch eine Frage der Solidarität und des Miteinanders. Indem wir uns gegenseitig unterstützen und füreinander da sind, schaffen wir eine inklusive Gesellschaft, die auf Empathie und Fürsorge basiert. Jeder Mensch verdient es, in Würde zu leben, unabhängig vom Alter oder den gesundheitlichen Herausforderungen, die er möglicherweise durchmacht.
Lassen Sie uns also das veraltete Bild von Pflege überdenken und anerkennen, dass Pflege in jeder Lebensphase eine Rolle spielt. Indem wir Pflege als generationsübergreifendes Thema betrachten, können wir eine inklusivere, unterstützende Gemeinschaft aufbauen.
Pflege kennt kein Alter – und genau darin liegt ihre Stärke.
weitere Leistungen
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ermöglicht eine Ersatzpflege, wenn die vertraute Pflegeperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe. Unsere Pflegekräfte unterstützen Sie dabei, die Versorgung weiterhin sicherzustellen.
Seit Juli 2025 stehen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel genutzt werden, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu entlasten.
Pflegeberatung nach §37 Abs. 3
Die Pflegeberatung nach §37 SGB XI bietet Unterstützung und Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dabei werden individuelle Pflegepläne erstellt, Pflegehilfsmittel empfohlen und Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung gegeben. Ziel ist es, die Pflege zu Hause zu optimieren und die Angehörigen zu entlasten.
Private Pflege
Es stehen auch sämtliche Leistungen des gesetzlichen Rahmens für Sie als Privater Kunde bereit.
Noch Fragen?
melden Sie sich. In einem vertraulichen Gespräch lassen sich Fragen, Ängste, Bedürfnisse am besten Besprechen.

Melden Sie sich
Wir finden einen Weg und eine Lösung.

