Pflegereform: Werden Menschen weniger pflegebedürftig, wenn wir die Maßstäbe verändern?

Ein persönliches Statement zur Bundestagsdebatte über das Pflegeneuordnungsgesetz am 5. November 2026

Als Pflegedienstleiter verfolge ich die heutige Bundestagsdebatte zum Pflegeneuordnungsgesetz mit großem Interesse, aber auch mit zunehmendem Unverständnis.

Dass unsere Pflegeversicherung reformiert werden muss, steht für mich außer Frage. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt, die Kosten nehmen zu und die finanziellen Mittel sind begrenzt. Diese Probleme lassen sich nicht einfach ignorieren.

Dennoch frage ich mich, ob wir bei der Suche nach Lösungen nicht zunehmend aus den Augen verlieren, worum es eigentlich geht. Besonders beschäftigt mich die geplante Anpassung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3.

Der Medizinische Dienst beurteilt anhand eines gesetzlich geregelten Begutachtungsverfahrens, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad.

Nun sollen die Punktzahlen angehoben werden, die für eine Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 erforderlich sind. Ich stelle mir dabei eine einfache Frage: Ist ein Mensch weniger pflegebedürftig, nur weil wir die erforderliche Punktzahl verändern?

Ein Mensch, der heute mit 48 Punkten Pflegegrad 3 erhält, würde nach den geplanten Schwellenwerten grundsätzlich nur noch Pflegegrad 2 erreichen. Seine Erkrankungen, seine Einschränkungen und sein tatsächlicher Hilfebedarf bleiben jedoch dieselben.

Natürlich kann der Gesetzgeber die Voraussetzungen für Leistungsansprüche verändern. Aber wir sollten dann auch ehrlich benennen, dass dadurch nicht automatisch Pflegebedürftigkeit reduziert wird, sondern möglicherweise nur die Zahl der Menschen, die Anspruch auf bestimmte Leistungen haben.

In den letzten Jahren ist die Zahl pflegebedürftiger Menschen erheblich gestiegen sie liegt derzeit bei über 6 Millionen. Die Pflegeprävalenz ist deutlich höher als demografisch bedingt erwartet wurde, auch im europäischen Vergleich ist sie außergewöhnlich hoch.

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, Abschnitt A „Problem und Ziel“.

Angehörige leisten längst mehr, als die Pflegeversicherung bezahlt

Auch die wiederkehrende Betonung, dass die Pflegeversicherung nur eine Teilkaskoversicherung und keine Vollkaskoversicherung sei, beschäftigt mich.

Das ist rechtlich und finanziell grundsätzlich richtig. Aber manchmal habe ich den Eindruck, als würde dabei vergessen, wie die häusliche Versorgung tatsächlich funktioniert.

Viele Angehörige gehen einer regulären Arbeit nach und kümmern sich anschließend um ihre Eltern, Großeltern oder Partner. Sie erledigen Einkäufe, begleiten zu Ärzten, organisieren Behördengänge, übernehmen zusätzliche Reinigungsarbeiten, helfen bei der Körperpflege und sind oft einfach da, wenn jemand ein Gespräch oder Unterstützung benötigt.

Diese Arbeit wird nicht nach Stunden vergütet. Das Pflegegeld ist kein regulärer Arbeitslohn und bildet den tatsächlichen Aufwand häufig nicht annähernd ab.

Auch ambulante Pflegedienste übernehmen längst nicht nur die klassische Körperpflege. Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung und die Begleitung im Alltag sind wesentliche Bestandteile der Versorgung.

Und viele Pflegebedürftige zahlen bereits heute Leistungen aus eigener Tasche, weil die Beträge der Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Wir haben also längst ein System, in dem Angehörige, Pflegebedürftige und professionelle Dienste gemeinsam die Versorgung sicherstellen.

Deshalb irritiert mich manchmal der Eindruck, Pflegebedürftige könnten sich mit ihrem Pflegegeld bequem zurücklehnen. Meine Erfahrungen aus der täglichen Versorgung zeigen ein anderes Bild.

Verhinderungspflege ist keine zusätzliche Bequemlichkeit

Besonders kritisch sehe ich deshalb die geplante Neuordnung der Verhinderungspflege.

Wer einen Angehörigen über Jahre pflegt, benötigt gelegentlich eine Auszeit. Manchmal ist es ein dringend notwendiger Urlaub, manchmal eine Erkrankung, ein beruflicher Termin oder schlicht die eigene Erschöpfung.

Die bisherige Verhinderungspflege bietet Familien die Möglichkeit, für solche Situationen eine Ersatzpflege zu organisieren, ohne dafür zwangsläufig auf das bereits für die tägliche Versorgung benötigte Sachleistungsbudget zurückgreifen zu müssen.

Das PNOG sieht stattdessen eine Finanzierung über neue Leistungsbudgets vor. Zwar soll es auch künftig Möglichkeiten der Ersatzpflege geben, doch entscheidend ist, ob diese im Einzelfall tatsächlich ausreichen und genauso flexibel genutzt werden können.

Was geschieht, wenn das Sachleistungsbudget bereits vollständig für die laufende Versorgung benötigt wird? Soll dann eine dringend notwendige Auszeit der Angehörigen zu weiteren finanziellen Belastungen führen?

Gerade weil so viele Angehörige die Pflege dauerhaft mittragen, sollten wir ihre Entlastungsmöglichkeiten nicht schwächen.

Denn wenn Angehörige irgendwann selbst nicht mehr können, stellt sich schnell die Frage, wer die Versorgung stattdessen übernimmt.

Warum funktionierende Strukturen verändern?

Ähnlich sehe ich die geplante Neuordnung des bisherigen Entlastungsbetrags.

Viele Pflegebedürftige haben gemeinsam mit Angehörigen und ambulanten Pflegediensten über Jahre funktionierende Versorgungsstrukturen aufgebaut. Eine vertraute Hauswirtschaftskraft kommt regelmäßig vorbei, eine Betreuungskraft unterstützt im Alltag und der Pflegedienst übernimmt die notwendigen pflegerischen Leistungen.

Warum sollten wir diese Strukturen verändern, bevor ausreichend geklärt ist, ob die neuen Regelungen dieselbe Unterstützung gewährleisten können?

Die Stärkung der Prävention, etwa durch den geplanten Check-up 60+, begrüße ich ausdrücklich. Frühzeitige Unterstützung kann helfen, Selbstständigkeit länger zu erhalten und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern.

Aber warum verbinden wir diese Ansätze nicht mit einem verlässlichen Schutz bestehender Leistungen und Versorgungsstrukturen? Warum prüfen wir nicht einen schrittweisen Übergang für Menschen, die bereits heute auf Hilfe angewiesen sind?

Mir ist bewusst, dass auch dieser Weg finanzielle und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen würde.

Hinter jedem Pflegegrad steht ein Mensch

In meiner täglichen Arbeit erlebe ich selten Menschen, die sich darüber freuen, pflegebedürftig geworden zu sein. Oft geht dieser Schritt mit dem Verlust von Selbstständigkeit, mit Unsicherheit und manchmal auch mit Scham einher.

Die Menschen werden älter, und mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, auf Unterstützung angewiesen zu sein. Das ist eine gesellschaftliche Entwicklung und kein persönliches Fehlverhalten.

Natürlich müssen wir über die Finanzierung der Pflegeversicherung sprechen. Aber ebenso müssen wir darüber sprechen, welchen Beitrag Angehörige bereits heute leisten, wie viele Kosten Pflegebedürftige selbst tragen und welche Folgen eine Neuordnung bestehender Leistungen haben kann.

Wir werden die Herausforderungen der Pflege nicht dadurch lösen, dass wir lediglich die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erhöhen oder vorhandene Leistungen anders verteilen.

Die entscheidende Frage sollte daher nicht allein lauten, wie viele Leistungen die Pflegeversicherung künftig finanzieren kann.

Sondern auch: Wie viel Unterstützung benötigen die Menschen tatsächlich, und wie sorgen wir dafür, dass sie diese weiterhin erhalten?