Die Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Eine steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen, wachsende Anforderungen an die Versorgung und die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung beschäftigen Politik, Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Angehörige.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung vorgelegt. Der Referentenentwurf enthält verschiedene geplante Änderungen – unter anderem bei Pflegeleistungen, Beratung, Prävention, Digitalisierung und der Organisation der Pflegeversorgung. BMG
Wichtiger Hinweis zum aktuellen Stand
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist derzeit noch kein beschlossenes Gesetz.
Bei den beschriebenen Punkten handelt es sich um Inhalte aus dem aktuellen Referentenentwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können Änderungen vorgenommen werden. Bis zu einem endgültigen Beschluss gelten weiterhin die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen. BMG
Warum soll die Pflegeversicherung neu geordnet werden?
Der Entwurf verfolgt mehrere Ziele:
- die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung
- eine bessere Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation
- eine Vereinfachung von Leistungsstrukturen
- eine Weiterentwicklung der Pflegeversorgung
Dabei soll die Pflegeversicherung langfristig an die veränderten Herausforderungen angepasst werden. BMG
Mehr Fokus auf Prävention und Rehabilitation
Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf der Frage, wie Pflegebedürftigkeit möglichst vermieden oder hinausgezögert werden kann.
Der Entwurf sieht vor, Prävention und Rehabilitation stärker in die Pflegeversicherung einzubinden. Dabei soll stärker berücksichtigt werden, ob Maßnahmen helfen können, die Selbstständigkeit eines Menschen möglichst lange zu erhalten. BMG
Kurz erklärt:
Praktisch bedeutet Prävention in der Pflege beispielsweise, Fähigkeiten zu erhalten, Mobilität zu fördern und Menschen dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstständig am Alltag teilnehmen zu können.
Neue Pflegebegleitung für Pflegebedürftige und Angehörige
Eine wesentliche Neuerung des Entwurfs ist die geplante Einführung einer Pflegebegleitung.
Diese soll Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige stärker bei der Organisation der häuslichen Pflege unterstützen.
Nach dem aktuellen Entwurf soll die Pflegebegleitung ab 1. Januar 2028 eingeführt werden. Sie soll über eine reine Beratung hinausgehen und eine kontinuierlichere Unterstützung ermöglichen. BMG
Kurz erklärt:
Eine Pflegebegleitung könnte beispielsweise dabei helfen:
- passende Unterstützungsangebote zu finden
- Pflegeleistungen besser zu verstehen
- Veränderungen in der Pflegesituation frühzeitig zu erkennen
- Angehörige bei organisatorischen Fragen zu unterstützen
Die genaue Ausgestaltung steht jedoch erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest.
Neue Struktur der Pflegeleistungen und Budgets
Der Entwurf sieht eine Neuordnung verschiedener Leistungsbereiche vor.
Ein Ziel ist es, Leistungen einfacher verständlich und besser miteinander kombinierbar zu machen. Dabei spielen neue Budgetmodelle eine Rolle, die verschiedene Unterstützungsangebote stärker zusammenführen sollen. Haufe.de News und Fachwissen
Kurz erklärt:
Statt vieler einzelner Leistungsbereiche könnten künftig bestimmte Unterstützungen stärker gebündelt werden. Dadurch sollen Pflegebedürftige mehr Übersicht über ihre Möglichkeiten erhalten.
Änderungen bei Entlastungsleistungen
Auch bestehende Leistungen sollen nach dem Entwurf angepasst werden.
Der Referentenentwurf sieht Änderungen bei bisherigen Entlastungsstrukturen und deren Einbindung in neue Leistungsmodelle vor. Besonders betroffen sind dabei die Regelungen rund um den Entlastungsbetrag und zukünftige Unterstützungsbudgets. BMG
Kurz erklärt:
Für Pflegebedürftige und Angehörige könnte dies bedeuten, dass bekannte Leistungen künftig anders organisiert werden. Welche Leistungen tatsächlich bestehen bleiben oder verändert werden, hängt vom endgültigen Gesetz ab.
Verhinderungspflege und Unterstützung pflegender Angehöriger
Die häusliche Pflege spielt im Entwurf eine wichtige Rolle.
Auch Leistungen, die Angehörige entlasten sollen, werden betrachtet. Dazu gehören unter anderem Unterstützungsangebote für Situationen, in denen pflegende Angehörige zeitweise verhindert sind oder Entlastung benötigen. BMG
Kurz erklärt:
Die Verhinderungspflege ermöglicht heute Unterstützung, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Welche Änderungen sich durch das PNOG ergeben könnten, hängt von der endgültigen gesetzlichen Umsetzung ab.
Digitalisierung und Pflege-Cockpit
Der Entwurf enthält außerdem Maßnahmen zur Digitalisierung der Pflege.
Dazu gehört unter anderem ein geplantes Pflege-Cockpit, das Informationen und Unterstützungsangebote besser zugänglich machen soll. ikkev.de
Auswirkungen auf Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte
Das PNOG betrifft nicht nur Pflegebedürftige und Angehörige.
Auch ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sind betroffen. Der Entwurf enthält Regelungen zu Organisation, Digitalisierung, Beratung und strukturellen Veränderungen in der Pflege.
Dabei stehen Themen wie:
- Fachkräftegewinnung
- Arbeitsorganisation
- Bürokratieabbau
- digitale Prozesse im Mittelpunkt.
Finanzierung der Pflegeversicherung
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs ist die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung.
Der Gesetzgeber verfolgt dabei das Ziel, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sicherzustellen und gleichzeitig die Versorgung weiterzuentwickeln. BMG
Wie geht es weiter?
Der aktuelle Referentenentwurf befindet sich im weiteren politischen Verfahren.
Zum Entwurf wurden bereits Stellungnahmen verschiedener Verbände und Organisationen veröffentlicht. Diese zeigen unterschiedliche Einschätzungen zu einzelnen geplanten Regelungen. BMG
Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest.
Fazit
Das Pflegeneuordnungsgesetz enthält zahlreiche geplante Änderungen für die Pflegeversicherung.
Im Mittelpunkt stehen:
- eine stärkere Prävention
- neue Unterstützungsstrukturen für Angehörige
- eine Neuordnung von Leistungen
- Digitalisierung
- Veränderungen bei Beratung und Pflegeorganisation
Aktuell handelt es sich jedoch ausschließlich um einen Referentenentwurf. Für Pflegebedürftige und Angehörige gelten weiterhin die bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Stand: August 2026 – Grundlage dieses Beitrags ist der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 05. Juni 2026. Seit Veröffentlichung wurden Stellungnahmen verschiedener Verbände und Organisationen veröffentlicht. Eine endgültige gesetzliche Regelung liegt derzeit noch nicht vor.


