Pflege nach Minuten oder nach Bedarf: Wie zeitgemäß ist unser Leistungssystem?

Ambulante Pflege wird in weiten Teilen Deutschlands über sogenannte Leistungskomplexe abgerechnet. Sie beschreiben, welche Unterstützung erbracht wird, enthalten aber häufig keine verbindliche Zeitvorgabe. Trotzdem müssen Pflegedienste ihre Einsätze in Minuten planen. Wie entsteht dieses Zeitfenster – und wird es dem tatsächlichen Pflegebedarf gerecht?

Pflege benötigt Zeit – doch wer bestimmt, wie viel?

Eine Pflegekraft hilft morgens beim Aufstehen, begleitet einen Menschen ins Bad, unterstützt beim Waschen und Ankleiden und achtet dabei auf Veränderungen des Gesundheitszustands. Für diese Versorgung benötigt sie Zeit.

Wie viel Zeit genau gebraucht wird, lässt sich vorher jedoch nicht immer zuverlässig bestimmen. An einem Tag kann ein Mensch viele Handgriffe selbst übernehmen. An einem anderen Tag benötigt er aufgrund von Schmerzen, Erschöpfung oder Unsicherheit deutlich mehr Unterstützung.

Trotzdem müssen ambulante Pflegedienste ihre Touren planen. Schließlich warten nach einem Einsatz weitere Menschen auf ihre Versorgung.

Daraus ergibt sich eine zentrale Frage: Wird ambulante Pflege nach dem tatsächlichen Bedarf erbracht oder bestimmen festgelegte Leistungspakete und wirtschaftliche Vorgaben, wie viel Zeit zur Verfügung steht?


Wie wird ambulante Pflege in Deutschland abgerechnet?

Die soziale Pflegeversicherung finanziert ambulante Pflegeleistungen innerhalb gesetzlich festgelegter Höchstbeträge. Nach § 36 SGB XI gehören dazu körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung.

In weiten Teilen Deutschlands werden diese Leistungen über sogenannte Leistungskomplexe abgerechnet. Ein Leistungskomplex fasst mehrere Tätigkeiten zusammen, die typischerweise gemeinsam erbracht werden.

Bekannte Beispiele sind:

  • die kleine oder große Morgen- und Abendtoilette,
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
  • Unterstützung bei der Darm- und Blasenentleerung,
  • Lagern und Mobilisieren,
  • hauswirtschaftliche Versorgung,
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen.

Die Pflegeversicherung ist bundesweit durch das SGB XI geregelt. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungskomplexe erfolgt jedoch auf Landesebene. Deshalb unterscheiden sich Bezeichnungen, Leistungsinhalte, Punktzahlen und Abrechnungsregeln zwischen den Bundesländern.

Auch die Vergütung eines Leistungskomplexes ist nicht bei jedem Pflegedienst identisch. Nach § 89 SGB XI wird sie zwischen dem jeweiligen Pflegedienst und den beteiligten Kostenträgern vereinbart.

Dieser Artikel bezieht sich auf Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Leistungen der häuslichen Krankenpflege, etwa bestimmte ärztlich verordnete Maßnahmen, werden nach dem SGB V und auf Grundlage anderer Vereinbarungen abgerechnet.


Was ist ein Leistungskomplex?

Ein Leistungskomplex ist ein festgelegtes Paket. Er beschreibt, welche Unterstützung vereinbart und abgerechnet werden kann.

Vor Beginn der Versorgung bespricht der Pflegedienst mit dem pflegebedürftigen Menschen oder dessen Bevollmächtigten, welche Leistungen benötigt werden. Daraus entstehen ein Kostenvoranschlag und ein Pflegevertrag. Nach § 120 SGB XI müssen darin Art, Inhalt, Umfang und Vergütung der vereinbarten Leistungen beschrieben werden.

Das System soll mehrere Dinge ermöglichen:

  • Pflegebedürftige sollen erkennen können, welche Leistungen vereinbart sind.
  • Pflegedienste benötigen eine Grundlage für Planung und Abrechnung.
  • Pflegekassen brauchen nachvollziehbare Leistungsnachweise.
  • Die voraussichtlichen monatlichen Kosten sollen berechnet werden können.

Ein Leistungskomplex ist jedoch keine sekundengenaue Beschreibung jedes Handgriffs. Er bildet typische Tätigkeiten als gemeinsames Paket ab.

Beispiel: die kleine Morgentoilette in Sachsen

Wie ein solcher Leistungskomplex aufgebaut ist, zeigt das Beispiel Sachsen.

Die kleine Morgen- oder Abendtoilette außerhalb des Bettes umfasst dort unter anderem:

  • Unterstützung beim Aufstehen oder Zubettgehen,
  • Fortbewegung innerhalb der Wohnung als Transferleistung,
  • An- oder Auskleiden,
  • Benutzung der Toilette oder des Toilettenstuhls,
  • Teilwäsche,
  • Mund- und Zahnpflege,
  • Kämmen.

Der Leistungskomplex wird im seit dem 1. Juli 2026 geltenden sächsischen Katalog mit 370 Punkten bewertet. Eine bestimmte Dauer wird dabei nicht genannt.

Quelle ist das Leistungskomplexsystem im Freistaat Sachsen.


Wie wird aus Punkten ein Preis?

Die Punktzahl wird mit dem vereinbarten Punktwert des Pflegedienstes multipliziert.

Die vereinfachte Formel lautet:

Punktzahl × Punktwert = Preis des Leistungskomplexes

Nehmen wir ausschließlich zur Veranschaulichung einen fiktiven Punktwert von 0,07 Euro an:

370 Punkte × 0,07 Euro = 25,90 Euro

Die kleine Morgentoilette würde in diesem Beispiel mit 25,90 Euro vergütet. Der verwendete Punktwert ist ein frei gewählter Beispielwert und bildet nicht die Vergütungsvereinbarung eines bestimmten Pflegedienstes ab.

Aus dem Betrag von 25,90 Euro lässt sich keine allgemein gültige Minutenzahl ableiten. Die Punkte sind keine versteckten Minuten.


Warum werden Einsätze trotzdem in Minuten geplant?

Ein ambulanter Pflegedienst muss seine Beschäftigten bezahlen, Fahrzeuge unterhalten und eine verlässliche Versorgung organisieren. Gleichzeitig ist nur ein Teil der gesamten Arbeitszeit unmittelbar beim pflegebedürftigen Menschen abrechenbar.

Zur Arbeit eines Pflegedienstes gehören auch:

  • Fahrten zwischen den Pflegehaushalten,
  • Pflegedokumentation,
  • Übergaben und Rücksprachen,
  • Dienst- und Tourenplanung,
  • Qualitätsmanagement,
  • Verwaltung,
  • Fortbildungen,
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.

Diese Aufgaben müssen ebenfalls aus den Einnahmen des Pflegedienstes finanziert werden. Hinzu kommen Arbeitgeberkosten, Räume, Software, Fahrzeuge, Kraftstoff, Versicherungen und weitere Betriebsausgaben.

Jeder Pflegedienst muss deshalb berechnen, wie viel unmittelbare Kundenzeit mit der Vergütung eines Leistungskomplexes wirtschaftlich ermöglicht werden kann. Daraus entstehen interne Planzeiten für die Touren.

Diese Zeiten sind betriebliche Kalkulationswerte. Sie sind nicht automatisch eine Vorgabe der Pflegekasse und stehen in der Regel auch nicht als feste Minutenzahl im Leistungskomplexkatalog.


Gibt es also keine festen Minuten?

Bei vielen Leistungskomplexen gibt es keine festgelegte Mindestdauer. Entscheidend sind die vereinbarten Leistungsinhalte und der individuelle Unterstützungsbedarf.

Ein Leistungskomplex kann abhängig von den vorhandenen Fähigkeiten unterschiedlich erbracht werden:

  • als Anleitung,
  • als Beaufsichtigung,
  • als teilweise Unterstützung,
  • als vollständige Übernahme.

Das wirkt sich unmittelbar auf die benötigte Zeit aus.

Ein Mensch, der sich weitgehend selbstständig waschen und ankleiden kann, benötigt vielleicht nur einzelne Hilfestellungen. Ein anderer Mensch braucht einen sicheren Transfer, vollständige Unterstützung bei der Körperpflege und wiederholte Erklärungen.

Beide können denselben Leistungskomplex erhalten. Die Punktzahl und Vergütung bleiben dennoch grundsätzlich gleich.


Wie realistisch ist das?

Als Grundlage für Verträge, Kostenübersichten und Abrechnung kann ein Leistungskomplexsystem sinnvoll sein. Es schafft eine gemeinsame Sprache zwischen Pflegebedürftigen, Pflegediensten und Pflegekassen.

Für den einzelnen Einsatz bildet es die Wirklichkeit jedoch nur begrenzt ab.

Die Dauer einer kleinen Morgentoilette hängt beispielsweise davon ab:

  • wie beweglich die Person an diesem Tag ist,
  • ob Schmerzen oder Kreislaufprobleme auftreten,
  • ob sie sicher stehen und gehen kann,
  • wie viel sie selbst übernehmen kann,
  • ob Orientierung und Kommunikation eingeschränkt sind,
  • ob Hilfsmittel benötigt werden,
  • ob sich der Gesundheitszustand verändert hat,
  • ob unerwarteter zusätzlicher Unterstützungsbedarf entsteht.

Auch die räumliche Situation spielt eine Rolle. Ein enger Sanitärbereich, Treppen oder fehlende Haltemöglichkeiten können die Versorgung erschweren.

Eine für die Tour geplante Zeit kann deshalb an einem Tag ausreichen und am nächsten Tag zu knapp sein.


Das System arbeitet mit Durchschnittswerten

Leistungskomplexe beruhen auf einer pauschalen Bewertung. Dadurch müssen nicht bei jedem Einsatz sämtliche Tätigkeiten einzeln gestoppt und abgerechnet werden.

In der Praxis entsteht eine Art Mischkalkulation: Manche Einsätze dauern etwas kürzer, andere länger. Über viele Versorgungen hinweg sollen sich diese Unterschiede ausgleichen.

Das kann funktionieren, solange sich kurze und längere Einsätze tatsächlich die Waage halten. Schwierig wird es, wenn viele Menschen dauerhaft einen höheren Unterstützungsbedarf haben, die Vergütung aber unverändert bleibt.

Dann geraten mehrere berechtigte Anforderungen miteinander in Konflikt:

  • Der pflegebedürftige Mensch benötigt ausreichend Unterstützung.
  • Die Pflegekraft möchte fachgerecht und ohne unangemessenen Zeitdruck arbeiten.
  • Der nächste Pflegeeinsatz muss verlässlich beginnen.
  • Der Pflegedienst muss Löhne und Betriebskosten finanzieren.
  • Der Leistungsbetrag der Pflegeversicherung ist begrenzt.

Diese Spannung entsteht nicht allein durch die Tourenplanung eines Pflegedienstes. Sie ist im Finanzierungssystem der ambulanten Pflege angelegt.


Was passiert mit Zeit für Gespräche und Beobachtungen?

Pflege besteht nicht nur aus einzelnen Verrichtungen. Während einer Körperpflege achtet die Pflegekraft beispielsweise darauf, ob sich Haut, Beweglichkeit, Atmung, Orientierung oder Allgemeinzustand verändert haben.

Auch ein kurzes Gespräch kann wichtige Hinweise geben:

  • Hat die Person Schmerzen?
  • Wurden ausreichend Nahrung und Flüssigkeit aufgenommen?
  • Sind die Medikamente vorhanden?
  • Ist ein Sturz passiert?
  • Gibt es neue Ängste oder Unsicherheiten?
  • Sind Angehörige zunehmend überlastet?

Diese Beobachtungen können weitere Dokumentation, Rückfragen und Abstimmungen auslösen. Sie sind für eine sichere Versorgung wichtig, lassen sich aber nicht immer als eigener Leistungskomplex abrechnen.

Im sächsischen Leistungskomplexsystem sind aktivierende Pflege und die dazugehörige Kommunikation ausdrücklich Bestandteil der Leistungen. Sie stellen jedoch nicht automatisch eine gesondert vergütete Leistung dar.

Gerade hier stellt sich die Frage, ob ein stark auf einzelne Verrichtungen ausgerichtetes System noch ausreichend zu einem modernen Pflegeverständnis passt.


Sachsen als besonderes Beispiel

Das Bundesrecht erlaubt unterschiedliche Vergütungsformen. Nach § 89 SGB XI können ambulante Pflegeleistungen unter anderem nach ihrem Inhalt, als Leistungskomplex oder nach dem erforderlichen Zeitaufwand vergütet werden.

Welche Möglichkeiten praktisch zur Verfügung stehen, hängt jedoch von den Vereinbarungen im jeweiligen Bundesland ab.

Eine 2025 veröffentlichte Evaluation im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beschäftigte sich mit einem alternativen ambulanten Pflegemodell. Der Bericht stellte fest, dass es in Sachsen zum Untersuchungszeitpunkt kein Verfahren gab, mit dem Pflegedienste einen Stundensatz für eine Zeitvergütung mit den Pflegekassen vereinbaren konnten.

Die Forschenden kamen außerdem zu dem Ergebnis, dass das sächsische Leistungskomplexsystem weiterhin stark verrichtungsorientiert sei. Die Stabilisierung einer gesamten Pflegesituation, die Unterstützung von Angehörigen und eine flexible Reaktion auf den tagesaktuellen Bedarf ließen sich darin nur begrenzt abbilden.

Der Bericht empfiehlt deshalb, die Leistungskomplexe weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse stammen aus der Untersuchung eines bestimmten Pflegemodells und können nicht uneingeschränkt auf alle Pflegedienste übertragen werden. Sie zeigen aber grundlegende Fragen des bestehenden Systems auf.

Quelle: Evaluation des Buurtzorg-Modells in Sachsen


Wäre eine reine Zeitvergütung besser?

Bei einer Zeitvergütung wird nicht in erster Linie ein festes Leistungspaket bezahlt, sondern die vereinbarte Dauer der Unterstützung. Dadurch könnte die Pflege innerhalb des Zeitfensters flexibler an den jeweiligen Tagesbedarf angepasst werden.

Eine reine Zeitvergütung hat jedoch ebenfalls Grenzen. Der monatliche Leistungsbetrag der Pflegeversicherung bleibt begrenzt. Je mehr Zeit für einen Einsatz benötigt wird, desto schneller kann das verfügbare Budget ausgeschöpft sein.

Außerdem benötigt auch ein zeitbasiertes System klare Regeln:

  • Welche Tätigkeiten dürfen innerhalb der vereinbarten Zeit erbracht werden?
  • Gehören Dokumentation und Beratung dazu?
  • Wie werden Fahrzeiten berücksichtigt?
  • Was passiert, wenn deutlich mehr Zeit benötigt wird?
  • Wie wird die Qualität beurteilt?

Deshalb führt die Entscheidung „Leistungskomplex oder Zeitvergütung“ allein noch nicht zu einer bedarfsgerechten Pflege.

Denkbar wären auch Mischformen: Bestimmte wiederkehrende Leistungen könnten weiterhin als Komplex vereinbart werden, während für Beratung, Betreuung, Anleitung oder besonders wechselhafte Pflegesituationen flexible Zeitanteile zur Verfügung stehen.


Pflege nach Bedarf benötigt mehr Spielraum

Ein Vergütungssystem muss planbar und nachvollziehbar sein. Gleichzeitig sollte es anerkennen, dass Pflegebedürftigkeit nicht jeden Tag gleich aussieht.

Der Leistungskomplex kann beschreiben, welche Unterstützung vereinbart wurde. Er kann aber nicht zuverlässig vorhersagen, wie lange ein bestimmter Mensch dafür an einem bestimmten Morgen benötigt.

Planzeiten werden auch künftig erforderlich bleiben. Sie dürfen jedoch nicht mit einer fachlich verbindlichen Pflegezeit verwechselt werden. Wenn ein Einsatz regelmäßig länger dauert, muss geprüft werden, ob sich der Bedarf verändert hat und ob Pflegeplanung, Pflegevertrag oder ausgewählte Leistungen angepasst werden sollten.


Wie zeitgemäß ist das Leistungssystem?

Das Leistungskomplexsystem sorgt für Struktur, Vergleichbarkeit und eine berechenbare Abrechnung. Darin liegt seine Stärke.

Seine Schwäche besteht darin, dass es komplexe Pflegesituationen in standardisierte Pakete einordnet. Der Wert von Beobachtung, Anleitung, Koordination und Beziehungsarbeit wird dadurch nicht immer ausreichend sichtbar.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, wie viele Minuten eine kleine Morgentoilette dauern darf. Eine solche allgemeingültige Zeit gibt es nicht.

Entscheidend ist, ob die Vergütung im Durchschnitt ausreichend Zeit ermöglicht, um die vereinbarte Leistung fachgerecht, sicher und am individuellen Bedarf orientiert zu erbringen.

Pflege braucht wirtschaftliche Planung. Sie braucht aber ebenso die Möglichkeit, auf Menschen und ihre aktuelle Situation einzugehen. Ein zeitgemäßes Leistungssystem muss beides miteinander verbinden.

 

Quellen und weiterführende Informationen