Wenn von Digitalisierung die Rede ist, denken viele zunächst an Computer, Apps oder Künstliche Intelligenz. In der Pflege geht es jedoch um wesentlich mehr.
Eine Pflegekraft besucht morgens einen Patienten zu Hause. Medikamente wurden geändert, eine Wunde muss versorgt werden und möglicherweise gab es zuvor einen Arztkontakt. Für eine gute Versorgung müssen die richtigen Informationen zur richtigen Zeit bei den richtigen Beteiligten ankommen.
Genau an solchen Stellen soll Digitalisierung helfen.
Dabei geht es nicht darum, Pflegekräfte durch Technik zu ersetzen. Vielmehr sollen Informationen besser verfügbar sein, Kommunikationswege vereinfacht und unnötige Medienbrüche zwischen Papier, Telefon, Fax und unterschiedlichen Computersystemen reduziert werden.
Die Digitalisierung ist deshalb inzwischen ein wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung des deutschen Gesundheits- und Pflegewesens.
Pflege wird zunehmend digital vernetzt
Ein wichtiger Baustein dafür ist die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI).
Sie bildet das geschützte digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens. Darüber können verschiedene Beteiligte wie Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser und zunehmend auch Pflegeeinrichtungen digitale Anwendungen und sichere Kommunikationswege nutzen.
Für die Pflege ist das ein bedeutender Schritt. Denn ambulante Pflege findet nicht an einem einzigen Ort statt.
Pflegekräfte besuchen ihre Patienten zu Hause, während Ärzte, Apotheken, Krankenkassen und andere Beteiligte an unterschiedlichen Stellen arbeiten.
Trotzdem müssen Informationen zuverlässig ausgetauscht werden.
KIM – eine sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen
Eine Anwendung innerhalb der Telematikinfrastruktur ist KIM – Kommunikation im Medizinwesen.
Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um einen besonders geschützten Kommunikationsdienst für das Gesundheitswesen.
Damit können beispielsweise medizinische und pflegerische Einrichtungen Informationen sicher digital austauschen.
Dass dieses Thema inzwischen unmittelbar in der Pflegepraxis angekommen ist, zeigt eine aktuelle Entwicklung: Die gematik veröffentlichte am 13. Juli 2026 einen neuen Leitfaden speziell für Pflegeeinrichtungen zur Einführung und Nutzung von KIM.
Der Leitfaden basiert auf praktischen Erfahrungen aus der TI-Modellregion Hamburg und Umland und beschäftigt sich nicht nur mit der Technik, sondern beispielsweise auch mit Zugriffsrechten, organisatorischen Abläufen und der Einbindung von KIM in eine Pflegeeinrichtung.
Kurz erklärt: Was könnte KIM im Alltag bringen?
Stellen wir uns vor, für einen Patienten müssen medizinische Informationen zwischen Arztpraxis und Pflegedienst ausgetauscht werden.
Klassisch können dabei Telefonate, Papierunterlagen oder andere Kommunikationswege notwendig sein.
Mit einer funktionierenden digitalen Infrastruktur können solche Informationen zunehmend über dafür vorgesehene sichere Systeme ausgetauscht werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass mit der Einführung von KIM automatisch sämtliche bisherigen Kommunikationswege verschwinden. Dafür müssen auch die anderen Beteiligten angeschlossen sein und die digitalen Prozesse tatsächlich miteinander funktionieren.
Die elektronische Patientenakte wird immer wichtiger
Ein weiterer zentraler Baustein ist die elektronische Patientenakte – kurz ePA.
Gesundheitsinformationen entstehen heute an vielen unterschiedlichen Stellen: in Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Einrichtungen.
Die ePA soll dazu beitragen, relevante Gesundheitsinformationen digital zusammenzuführen und für berechtigte Beteiligte verfügbar zu machen.
Für die Pflege kann das besonders interessant sein, weil Pflegekräfte häufig unmittelbar erleben, wie sich der Gesundheitszustand eines Menschen im Alltag verändert.
Die Digitalisierung soll deshalb langfristig nicht nur vorhandene Papierunterlagen digitalisieren, sondern die verschiedenen Bereiche der Gesundheitsversorgung stärker miteinander vernetzen.
Vom Papierformular zur elektronischen Verordnung
Gerade für einen ambulanten Pflegedienst ist ein weiterer Bereich besonders interessant: die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Dazu gehören ärztlich verordnete Leistungen wie beispielsweise Medikamentengabe, Blutzuckermessung oder Wundversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt in seiner Häuslichen-Krankenpflege-Richtlinie, welche Maßnahmen verordnet werden können und unter welchen Voraussetzungen.
Solche Verordnungen bedeuten bislang auch organisatorische Abläufe zwischen Arztpraxis, Patient, Pflegedienst und Krankenkasse.
Und genau hier schreitet die Digitalisierung weiter voran.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. Juni 2026 ein Beratungsverfahren eingeleitet, um die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie im Zuge der Einführung der elektronischen Verordnung anzupassen.
Das ist für ambulante Pflegedienste eine durchaus relevante Entwicklung.
Kurz erklärt: Warum ist eine elektronische Verordnung interessant?
Ein typisches Problem digitaler Prozesse sind sogenannte Medienbrüche.
Ein Vorgang beginnt beispielsweise digital in der Arztpraxis, wird anschließend ausgedruckt, weitergegeben und an anderer Stelle wieder in ein Computersystem übertragen.
Eine durchgängig elektronische Verordnung soll solche Wechsel zwischen Papier und digitalen Systemen reduzieren.
Bis daraus im Alltag tatsächlich ein reibungsloser digitaler Prozess entsteht, müssen allerdings technische Systeme, gesetzliche Vorgaben und die Abläufe aller beteiligten Stellen zusammenpassen.
Digitale Pflegedokumentation – mehr als nur ein Tablet
Auch innerhalb eines Pflegedienstes verändert Digitalisierung den Arbeitsalltag.
Ein klassisches Beispiel ist die digitale Pflegedokumentation.
Pflegekräfte können Informationen über die Versorgung digital dokumentieren und – abhängig vom verwendeten System und den jeweiligen Berechtigungen – anderen beteiligten Mitarbeitenden zur Verfügung stellen.
Gerade in der ambulanten Pflege ist das von Bedeutung.
Während Pflegekräfte in einer stationären Einrichtung zumindest am selben Standort arbeiten, sind die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes über ein größeres Gebiet verteilt.
Eine Pflegekraft ist beim ersten Patienten, eine andere einige Kilometer entfernt beim nächsten und die Verwaltung befindet sich wiederum im Büro.
Trotzdem müssen wichtige Informationen zuverlässig verfügbar sein.
Digitale Systeme können dabei helfen.
Digitalisierung bedeutet aber nicht automatisch weniger Bürokratie
Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig.
Ein Formular wird nicht automatisch überflüssig, nur weil es auf einem Tablet ausgefüllt wird.
Wenn ein komplizierter Prozess lediglich vom Papier auf einen Bildschirm übertragen wird, ist er zwar digital – aber möglicherweise noch genauso aufwendig wie vorher.
Deshalb beschäftigt sich die politische Diskussion zunehmend nicht nur mit Digitalisierung, sondern auch mit Interoperabilität und Entbürokratisierung.
Interoperabilität bedeutet vereinfacht gesagt, dass verschiedene digitale Systeme Informationen verstehen und miteinander austauschen können.
Das ist gerade im Gesundheitswesen entscheidend: Ein Pflegedienst, eine Arztpraxis und ein Krankenhaus können unterschiedliche Software verwenden. Digitalisierung bringt nur dann einen größeren Nutzen, wenn relevante Informationen zwischen solchen Systemen zuverlässig übertragen werden können.
Was passiert mit Künstlicher Intelligenz?
Kaum ein Digitalisierungsthema wird derzeit so intensiv diskutiert wie Künstliche Intelligenz.
Auch für die Pflege entstehen mögliche Anwendungsfelder.
KI-Systeme könnten beispielsweise bei administrativen Tätigkeiten, der Aufbereitung von Informationen oder der Analyse großer Datenmengen unterstützen.
Dabei sollte man allerdings zwischen dem unterscheiden, was technisch grundsätzlich möglich ist, und dem, was bereits flächendeckend im Pflegealltag eingesetzt wird.
KI ist derzeit kein Ersatz für eine Pflegefachkraft.
Eine Pflegekraft nimmt einen Menschen nicht nur anhand einzelner Daten wahr. Sie sieht Veränderungen, führt Gespräche, berücksichtigt die persönliche Situation und trifft pflegefachliche Entscheidungen innerhalb ihres Verantwortungsbereichs.
Diese menschliche und fachliche Komponente lässt sich nicht einfach durch einen Algorithmus ersetzen.
Digitalisierung kann auch Pflegebedürftige unterstützen
Digitale Pflege bedeutet außerdem nicht ausschließlich Digitalisierung für Pflegekräfte.
Auch Pflegebedürftige können von technischen Lösungen profitieren.
Je nach Anwendung können beispielsweise digitale Kommunikationsmöglichkeiten, technische Assistenzsysteme oder andere digitale Angebote dazu beitragen, Menschen im häuslichen Umfeld zu unterstützen.
Dabei muss jedoch immer berücksichtigt werden, dass nicht jeder Mensch gleichermaßen technikaffin ist.
Gerade ältere Menschen dürfen durch Digitalisierung nicht von wichtigen Leistungen oder Informationen ausgeschlossen werden.
Ein gutes digitales System sollte deshalb Prozesse vereinfachen – und nicht voraussetzen, dass jeder Pflegebedürftige ein Smartphone bedienen oder komplizierte Apps verstehen kann.
Je digitaler Pflege wird, desto wichtiger wird Cybersicherheit
Mit den Vorteilen der Digitalisierung entsteht gleichzeitig eine große Verantwortung.
Pflegeeinrichtungen verarbeiten besonders sensible Informationen über Menschen.
Dazu gehören Gesundheitsdaten, Kontaktdaten und weitere personenbezogene Informationen.
Deshalb gewinnt Cybersicherheit in der Pflege zunehmend an Bedeutung.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschäftigt sich ausdrücklich mit diesem Thema. Laut einem Bericht der Bundesregierung wurden unter anderem Handlungsempfehlungen zur Cybersicherheit für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vorbereitet.
Der Bundestag bezeichnet Cybersicherheit dabei als relevantes Risikofeld für Leistungserbringer.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet Digitalisierung deshalb nicht einfach nur: neue Software installieren.
Mitarbeitende müssen mit den Systemen umgehen können, Zugriffsrechte müssen geregelt sein, Geräte müssen geschützt werden und sensible Informationen dürfen nur den Personen zugänglich sein, die sie tatsächlich benötigen.
Auch Pflegekräfte brauchen digitale Kompetenz
Damit kommen wir zu einem Punkt, der bei der Diskussion häufig unterschätzt wird:
Digitalisierung funktioniert nur, wenn die Menschen, die damit arbeiten sollen, mitgenommen werden.
Eine neue Software spart keine Zeit, wenn Mitarbeitende sie nicht verstehen.
Ein digitales Kommunikationssystem verbessert keine Zusammenarbeit, wenn niemand weiß, wie es richtig eingesetzt wird.
Und ein Tablet macht einen komplizierten Arbeitsablauf nicht automatisch einfacher.
Deshalb gehören Schulung, verständliche Systeme und eine sinnvolle Integration in bestehende Arbeitsabläufe genauso zur Digitalisierung wie die eigentliche Technik.
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beschäftigt sich deshalb neben Cybersicherheit auch mit Themen wie technologischer Integration, digitaler Pflegedokumentation, Personaleinsatzplanung und Veränderungsmanagement.
Digitalisierung ist längst keine Zukunftsmusik mehr
Viele dieser Entwicklungen klingen zunächst nach Zukunft.
Ein Teil davon findet aber bereits heute statt.
Pflegeeinrichtungen sind an die Telematikinfrastruktur angebunden, KIM wird für die Pflege weiter etabliert, digitale Dokumentationssysteme gehören vielerorts zum Arbeitsalltag und der G-BA bereitet die Regelungen für elektronische Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege vor.
Gleichzeitig befinden wir uns weiterhin in einer Übergangsphase.
Neue technische Möglichkeiten treffen auf bestehende Arbeitsabläufe, unterschiedliche Softwaresysteme und hohe Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht mehr:
„Wird Pflege digital?“
Sondern vielmehr:
„Wie gestalten wir Digitalisierung so, dass sie Pflegebedürftigen und Pflegekräften tatsächlich hilft?“
Technik kann unterstützen – Pflege bleibt menschlich
Bei allen digitalen Möglichkeiten bleibt der Kern professioneller Pflege unverändert.
Ein Computer kann Informationen speichern.
Ein digitales System kann Daten übermitteln.
Software kann Dokumentation strukturieren.
Und möglicherweise wird Künstliche Intelligenz zukünftig weitere Aufgaben unterstützen.
Aber Technik kann nicht ersetzen, was Pflege im Kern ausmacht: Verantwortung, fachliche Kompetenz, Vertrauen und den persönlichen Kontakt zwischen Menschen.
Für uns beim APW – Ambulanten Pflegedienst Weller bedeutet moderne Pflege deshalb nicht, möglichst viel Technik einzusetzen.
Entscheidend ist vielmehr, digitale Möglichkeiten dort sinnvoll zu nutzen, wo sie Arbeitsabläufe unterstützen und eine gute Versorgung erleichtern – während der Mensch weiterhin im Mittelpunkt steht.
Stand: August 2026
Quellen & weiterführende Informationen
- gematik – neuer KIM-Leitfaden für Pflegeeinrichtungen vom 13.07.2026 – aktuelle praktische Informationen zur Einführung von KIM in Pflegeeinrichtungen.
- Gemeinsamer Bundesausschuss – elektronische Verordnung häuslicher Krankenpflege – Beschluss vom 18.06.2026 zur Anpassung der Richtlinie im Zuge der elektronischen Verordnung.
- G-BA – Häusliche Krankenpflege – Informationen zu Leistungen und Regelungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
- Deutscher Bundestag – Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege – Informationen zu Cybersicherheit, TI und Digitalisierung in der Langzeitpflege.


