Entlastungsleistung

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigen im Alltag nicht nur pflegerische, sondern häufig auch praktische Unterstützung und Entlastung. Mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich bis zu 131 Euro für anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie in Schneeberg und Umgebung dabei, diese Leistung sinnvoll für Ihren Alltag zu nutzen. Je nach persönlichem Bedarf können die Entlastungsleistungen beispielsweise für Unterstützung im Haushalt, Betreuung oder Begleitung eingesetzt werden.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag soll Pflegebedürftige dabei unterstützen, möglichst selbstständig in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu leben. Gleichzeitig können pflegende Angehörige im Alltag gezielt entlastet werden.
Je nach persönlicher Situation können anerkannte Entlastungsleistungen beispielsweise für Unterstützung im Haushalt, Betreuung oder Begleitung im Alltag eingesetzt werden. Dazu können etwa Hilfe bei alltäglichen Aufgaben oder gemeinsame Aktivitäten gehören.

Welche Leistungen im individuellen Fall genutzt und über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser beträgt bis zu 131 Euro monatlich und steht zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Die Abrechnung kann über entsprechende Nachweise gegenüber der Pflegekasse erfolgen. Je nach Anbieter und Vereinbarung kann auch eine direkte Abrechnung beziehungsweise Abtretung möglich sein.
Wird der monatliche Betrag nicht vollständig genutzt, kann das verbleibende Guthaben angespart werden. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Welche Unterstützung können wir Ihnen anbieten?

Wir möchten Sie mit unseren Entlastungsleistungen dort unterstützen, wo im Alltag Hilfe benötigt wird. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung zu Ihrer persönlichen Situation passt und wie der vorhandene Entlastungsbetrag sinnvoll eingesetzt werden kann.
Zu den möglichen Leistungen gehören beispielsweise Unterstützung im Haushalt, Betreuung und Begleitung im Alltag. Dazu können je nach individuellem Bedarf beispielsweise hauswirtschaftliche Tätigkeiten, gemeinsame Beschäftigungen oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben gehören.

Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag darüber hinaus auch für bestimmte körperbezogene Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes eingesetzt werden, beispielsweise für Unterstützung beim Duschen oder Baden. Bei den Pflegegraden 2 bis 5 ist dies über den Entlastungsbetrag nicht möglich; hierfür stehen insbesondere die regulären Pflegesachleistungen zur Verfügung.  
Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Leistungen in Ihrem Fall möglich sind und wie Sie Ihren Entlastungsbetrag nutzen können.

Sie möchten Entlastungsleistungen nutzen?

Sie möchten Unterstützung im Alltag oder pflegende Angehörige entlasten? Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung zu Ihrer persönlichen Situation passt und wie Sie Ihren Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen können.
Wir bieten Entlastungsleistungen in Schneeberg und Umgebung an und beraten Sie gerne persönlich zu den Möglichkeiten und zur Organisation der Unterstützung.