Eine gute Körperpflege trägt wesentlich zum Wohlbefinden und zur Lebensqualität bei. Wenn alltägliche Tätigkeiten wie Waschen, Duschen, Ankleiden oder die persönliche Hygiene nicht mehr selbstständig möglich sind, unterstützen wir Sie zuverlässig und respektvoll in Ihrem eigenen Zuhause.
Unsere Pflegekräfte helfen Ihnen bei der Körperpflege entsprechend Ihrem persönlichen Unterstützungsbedarf. Dabei ist uns wichtig, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu fördern. Wir übernehmen nur dort, wo tatsächlich Hilfe benötigt wird.
Die Leistungen können bei entsprechendem Pflegegrad im Rahmen der Pflegesachleistungen nach SGB XI durch die Pflegekasse finanziert werden.
Auch eine Kombination aus professioneller Unterstützung durch unseren Pflegedienst und der Pflege durch Angehörige ist möglich.
Wir bieten unsere ambulante Unterstützung bei der Körperpflege in Schneeberg und Umgebung an.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung bei der Körperpflege?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können für die Körperpflege einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Kosten können im Rahmen der verfügbaren Pflegesachleistungen nach SGB XI von der Pflegekasse übernommen werden.
Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach dem persönlichen Bedarf. Manche Menschen benötigen beispielsweise Hilfe beim Duschen oder Ankleiden, andere eine umfassendere Unterstützung bei der täglichen Körperpflege.
Auch bei Pflegegrad 1 kann Unterstützung bei der Körperpflege durch einen ambulanten Pflegedienst möglich sein. Hierfür kann unter anderem der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro eingesetzt werden.
Welche Leistungen gehören zur Körperpflege?
Welche Unterstützung benötigt wird, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Deshalb richten wir unsere Hilfe nach den persönlichen Fähigkeiten, Gewohnheiten und Bedürfnissen unserer Patientinnen und Patienten aus.
Zur Unterstützung bei der Körperpflege können beispielsweise gehören:







Dabei gilt für uns: So viel Unterstützung wie nötig, so viel Selbstständigkeit wie möglich. Vorhandene Fähigkeiten sollen erhalten und gefördert werden.
Wie wird die Körperpflege finanziert?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann die Unterstützung bei der Körperpflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst über die Pflegesachleistungen nach SGB XI finanziert werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum jeweils verfügbaren monatlichen Höchstbetrag.
Wie viel davon tatsächlich benötigt wird, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf und den vereinbarten Leistungen ab. Vor Beginn der Versorgung besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung sinnvoll ist und welche Kosten voraussichtlich entstehen.
Bei Pflegegrad 1 stehen keine regulären Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI zur Verfügung. Der monatliche Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro kann jedoch auch für bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden.
Noch kein Pflegegrad?
Wenn Sie Unterstützung bei der Körperpflege benötigen, aber noch keinen Pflegegrad haben, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Anschließend wird geprüft, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.
Auch wenn bereits ein Pflegegrad besteht und sich der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat, kann eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.
Wenn Sie unsicher sind, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation bestehen, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um die ambulante Versorgung und zeigen Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

